SiGeKo / Arbeits- und Sicherheitsplanung
Gemäß BaustellV RAB 10 - RAB 32 müssen Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei jeder Maßnahme berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass alleine bei einem einfachen Einfamilienhaus bei dem mehr als 500 Personentage mit mehreren Beschäftigten einzelner Auftraggeber beschäftigt sind, so muss hier eine Vorankündigung, ein Koordinator einschl. Unterlage sowie auch ein SiGe-Plan erstellt werden.
Bei Sanierungen von Gebäuden oder Grundstücken, muss hier auf Gefahrstoffe untersucht werden. Taubenkot sowie Schimmelpilze sind mikrobiologische Gefahrstoffe und können schwere Lungenerkrankungen und Krebs verursachen. Holzschutzmittel können PCP enthalten, und ältere Putze sogar Asbest.
Hier muss zwingend eine Arbeits- und Sicherheitsplanung (gemäß DGUV Regel 101-004,6A sowie TRGS 524) erfolgen, um so mit der richtigen Vorgehensweise und der dafür Vorgeschriebenen Schutzkleidung (PSA) um Risikofrei arbeiten zu können.
Bei Nichtbeachtung, können hier sehr hohe Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen anfallen.
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